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Eine Wahl zur Oberbürgermeisterin gewinnt man nicht im Alleingang. Nur wer die breite Unterstützung von möglichst vielen Rostockerinnen und Rostockern hat, wird am Ende die Nase vorn haben.

Daher meine Bitte: Unterstützen Sie mich aktiv im Wahlkampf!

Jede helfende Hand ist willkommen! Dafür haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Tatkräftige Unterstützung

Ob Plakate aufhängen, Flyer verteilen oder Leserbriefe schreiben – Wahlkampf lebt vom Engagement vor Ort. Wir finden für jede Begabung und jedes Zeitbudget eine passende Aufgabe! Wenn Sie mich ehrenamtlich unterstützen möchten oder eine gute Idee haben, wenden Sie sich bitte einfach per E-Mail an team@carmen-alina-botezatu.de.

2. Ideelle Unterstützung

Nichts ist so glaubhaft wie eine persönliche Empfehlung. Wenn Sie der Meinung sind, dass ich die neue Oberbürgermeisterin unserer schönen Stadt werden sollte, dann erzählen Sie dies bitte weiter – in der Familie, bei Freunden, am Arbeitsplatz oder auch bei Whatsapp. Und kennen Sie eigentlich schon meine Facebook oder Instagram-Seite? Darüber veröffentliche ich schnell und unkompliziert Neuigkeiten und persönliche Kommentare. Folgen Sie mir dort und teilen Sie meine Inhalte über Ihre persönlichen Netzwerke, auch das hilft mir sehr.

3. Spenden

Wer nicht ausreichend sichtbar ist, wird nicht gewählt. Das zeigen die früheren Wahlen. Deshalb ist Wahlkampf sehr kostenintensiv. Ich werde die Wahl nur gewinnen können, wenn mich viele Menschen auch mit Geldspenden unterstützen. Ob für Flyer, Plakate, Veranstaltungen oder Online-Werbung, jeder Euro wird zu 100 Prozent in meinen Wahlkampf gesteckt!

Spendenkonto

Kontoinhaber: SPD-Kreisverband Rostock
IBAN: DE95 1005 0000 0190 7545 67
Bank: Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX
Verwendungszweck:
OB-Wahl 2022

An dieser Stelle möchte ich bereits für die vielfältig zugesagte Unterstützung herzlich danken!

Die Spende ist dabei steuerlich großzügig absetzbar. Bei Spenden bis zu 200 Euro genügt dem Finanzamt der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug als Nachweis.

Bei größeren Spenden geben Sie einfach auf der Überweisung unter Verwendungszweck zusätzlich Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Sie erhalten dann von uns eine Spendenbescheinigung zugesandt.


Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Von Spenden und Beiträgen bis zu insgesamt 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten erhält man also über die Steuererklärung die Hälfte erstattet.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten nur für natürliche Personen. Juristische Personen, d. h. Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.